Sofort­hil­fe zur Unwet­ter­ka­ta­stro­phe in Nordrhein-Westfalen

Das Lan­des­ka­bi­nett hat am Don­ners­tag, den 22. Juli 2021, die Sofort­hil­fe­maß­nah­men für die Unwet­ter­ka­ta­stro­phe vom 14./15. Juni 2021 beschlos­sen. Für betrof­fe­ne Bür­ge­rin­nen und Bür­ger, Unter­neh­men und Ange­hö­ri­ge frei­er Beru­fe, Land­wir­te und Kom­mu­nen, stellt die Lan­des­re­gie­rung unbü­ro­kra­ti­sche und schnel­le Sofort­hil­fe in Höhe von 200 Mil­lio­nen Euro bereit.

Alle Details kön­nen Sie der Sofort­hil­fe-Sei­te der Lan­des­re­gie­rung NRW entnehmen.