Steuerberatung für Rentner und Pensionäre
Ob das geltende Alterseinkünftegesetz, nach dem Renten im Alter zunehmend versteuert werden müssen, oder die anstehende Höherbewertung des Vermögens bei der Erbschaftsteuerreform — Senioren und angehende Ruheständler geraten immer mehr zur “Melkkuh” im deutschen Steuerrecht. Mittel und Wege, mit denen sich die Steuerlast drücken lässt, gewinnen daher für diese Personengruppe zunehmend an Bedeutung.
Muss ich auch als Rentner Steuern zahlen?
Grundsätzlich Ja! .…aber: Die Medien sorgten in letzter Zeit für viel Unruhe und Panik unter den Rentnern. Es war sogar von einer “neuen Steuerpflicht für Rentner” die Rede. Deshalb direkt vorab: Renten waren schon immer steuerpflichtig.
Nur weil bei vielen Rentenempfängern der steuerpflichtige Anteil sehr gering war und deshalb tatsächlich keine Steuer anfiel, entstand bei vielen Rentnern der Trugschluss, die Rente sei nicht steuerpflichtig. Grundsätzlich unterliegen alle Bezieher von Alters‑, Erwerbs- und Berufsunfähigkeitsrenten, Leibrenten, Pensionen, Ruhegeldern, Witwen-und Waisengeldern, Pensionsfonds und ‑kassen sowie Direktversicherungen der Einkommensteuerpflicht.
Der Fiskus kennt jetzt ganz genau Ihre Rente!
Um sicherzustellen, dass die Renten bei der Einkommensteuererklärung auch möglich angegeben werden, hat der Gesetzgeber ab 2009 ein Überprüfungsverfahren in Gang gesetzt, das so genannte Rentenbezugsmitteilungsverfahren. Dieses Verfahren ersetzt nicht die Verpflichtung zur Abgabe einer Einkommensteuererklärung. Alle Banken, Lebensversicherer, Versorgungswerke und die Deutsche Rentenversicherung müssen der Finanzverwaltung melden, in welcher Höhe die Altersbezüge ausgezahlt haben.
Muss ich eine Steuererklärung abgeben?
Ob Senioren eine Steuererklärung abgeben müssen, hängt von der Höhe ihrer steuerpflichtigen Einkünfte ab. Hierzu gehören nicht nur Renteneinkünfte sondern auch alle weiteren Einnahmen, zum Beispiel Zinsen, Miet- und Pachteinnahmen.
Eine Erklärung ist immer dann abzugeben, wenn ein Rentner mit seinem gesamten Einkünften den jährlichen Grundfreibetrag von rund 8.000 € überschreitet. Bei zusammenveranlagten Eheleuten verdoppelt sich der Betrag.
Alle Rentenzahlungen, egal ob es sich um Zahlungen aus der gesetzlichen Rentenversicherung oder von privaten Versicherungsunternehmen handelt, sind im Hinblick auf ihre steuerliche Relevanz zu prüfen. Der steuerpflichtige Anteil hängt vom Renteneintrittsalter und ‑jahr ab. Nur wenn alle Unterlagen vorliegen, kann eine zutreffende steuerliche Qualifizierung erfolgen.
Soll ich eine Steuererklärung abgeben?
Selbst wenn keine Verpflichtung bestünde, eine Steuererklärung abzugeben, kann es sehr vorteilhaft sein, seine Einnahmen zu erklären. Eine Sonderstellung nehmen nämlich Einkünfte aus Kapitalvermögen (zum Beispiel Zinsen oder Dividendenerträge) ein. Sie sollten vollständig überprüft werden, auch wenn durch die Abgeltungssteuer die Versteuerung bereits erfolgt ist. Denn hier ist es nicht selten, dass die Erklärung der Einkünfte, unter Anrechnung der Abgeltungssteuer, zu einem Erstattungsanspruch führt.
Lassen Sie sich beraten
Wie Sie den vorstehenden Ausführungen entnehmen können, ist es sehr schwierig allgemeine Aussagen zu treffen. Selbst die Steuerberechnung ist so kompliziert geworden, dass sie wirtschaftlich nur noch mithilfe von Computern machbar ist. Lassen sich deshalb von uns beraten.
Wir können Ihnen individuell für Ihren Fall ausrechnen, wie hoch die auf sie entfallende Steuerlast oder wie hoch gegebenenfalls die Ihnen zustehende Steuererstattung ist.
Kanzleiinhaber Dipl.-Kfm. StB Ralph W. Pesch hält regelmäßig Vorträge zu diesem Spezialthema: Presseartikel
Viele Themen sind insbesondere im Alter aktuell:
- Nachlassplanung
- Testament- und Erbschaftsteuerberatung
- Vermögensverwaltung und ‑absicherung