Steuerberatung für Landwirtschaft & Forstwirtschaft
Steuerliche Vorschriften, die den Besonderheiten der land- und forstwirtschaftlichen Produktion Rechnung tragen und die Betriebe entlasten sollen, gehören zu den unerlässlichen Rahmen- bedingungen für eine leistungsfähige und eine im europäischen Vergleich wettbewerbsfähige Land und Forstwirtschaft.
Vom Inhalt der steuerlichen Vorschriften hängt es z.B. nicht nur ab, wie viel des erwirtschafteten Gewinns an den Staat abgeführt werden muss. Sie entscheiden auch darüber mit, in welchem Umfang Mittel für Investitionen im Betrieb verbleiben oder auf welche Weise sich die rechtzeitige Übergabe des Betriebes zwischen den Generationen ohne wesentliche Belastungen vollziehen kann.
Wir beraten und unterstützen Sie u.a. zu folgenden Themen:
- Erstellung von landwirtschaftlichen Buchführungen mit integrierter Anlagenbuchführung (Datev SKR014)
- Einrichtung des Rechnungswesens, steuerlicher Gestaltungsplanung, betriebswirtschaftlicher Planung von der Existenzgründung bis zur Unternehmensnachfolge unter Berücksichtigung der Sondervorschriften für Land- und Forstwirtschaft sowie Gartenbau
- Beratung bei Reinvestition von Veräußerungsgewinnen und Bildung von Rücklagen nach § 6b EStG unter Ausnutzung der speziellen Möglichkeiten für land- und forstwirtschaftliche Betriebe
- Erstellung betriebswirtschaftlicher Abschlüsse für die Gewährung zinsverbilligter Mitte
- Lohnbuchhaltung unter Berücksichtigung landwirtschaftlicher Besonderheiten
- Steuerliche Planung der Erbfolge unter Ausnutzung der speziellen Freibeträge für die Abfindung weichender Erben und den Hofnachfolger gemäß dem speziellen Erbrecht (Höfeverordnung) für land- und forstwirtschaftliche Betriebe
- Möglichkeiten der Gewinnermittlung nach Durchschnittssätzen (§ 13a EStG)
- Klärung sozialversicherungsrechtlicher Fragestellungen