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Unsere Vergütung
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Vergütung
(1) Die Vergütung (Gebühren und Auslagenersatz) des steuerlichen Beraters für seine Leistung bemißt sich, wenn nichts anderes vereinbart ist, nach der Vergütungsverordnung für Steuerberater und Steuerbevollmächtigte (§ 64 StBerG). Für Zwecke des Gebühren- bzw. Rahmensatzes wird ohne schriftliche Vereinbarung von einer mindestens durchschnittlichen Komplexität ausgegangen.
(2) Soweit für steuerliche Leistungen Stundensätze vereinbart oder durch die Steuerberatervergütungsverordnung vorgesehen sind, gelten die aktuellen, bekanntgegebenen Zeitvergütungen — derzeit 55,-/75,-/100,- EUR je angefangene halbe Stunde für Mitarbeiter / StB / Kanzleiinhaber.
(3) Für Leistungen, die in der Vergütungsverordnung keine Regelung erfahren (z. B. „vereinbare“ Tätigkeiten § 57 Abs. 3 Nrn. 2 und 3 StBerG), gelten die bekanntgegebenen Zeitvergütungen – derzeit: 70,- / 90,- / 125,- EUR je angefangene halbe Stunde für Mitarbeiter / StB / Kanzleiinhaber.