Das Finanzministerium NRW hat am Freitag, den 16. Juli 2021, „Steuerliche Maßnahmen zur Berücksichtigung der Schäden im Zusammenhang mit den Unwetterereignissen im Juli dieses Jahres“ veröffentlicht. Diese Verwaltungsanweisung regelt bereits zahlreiche steuerliche Entlastungsmaßnahmen, die sowohl für die betroffenen Unternehmen, Kollegen und Mandanten gelten.
Mit der Oberfinanzdirektion NRW wurde weiterhin ein enger Austausch über evtl. ungeregelte Sachverhalte vereinbart, um auch hier zu schnellen Lösungen zu gelangen.
Weitere Informationen können Sie dem Katastrophenerlass entnehmen.