Rechts­be­ra­tung

Nahe­zu alle steu­er­li­chen Vor­gän­ge haben neben wirt­schaft­li­chen auch recht­li­che Aspek­te. Wir koope­rie­ren daher mit Spe­zia­lis­ten aus ver­schie­de­nen Rechts­be­rei­chen und bie­ten Ihnen daher eine ganz­heit­li­che Bera­tung auch bei kom­ple­xen recht­li­chen Fragen.

In Zusam­men­ar­beit mit unse­ren Koope­ra­ti­ons­an­wäl­ten ver­fü­gen wir so über ein fach­über­grei­fen­des betriebs­wirt­schaft­li­ches, unter­neh­me­ri­sches und recht­li­ches Know-How, wodurch Sie bei uns kom­pe­tent und umfas­send bera­ten sind.

Sanie­rungs­be­ra­tung

Inha­ber kri­sen­be­las­te­ter Unter­neh­men, ins­be­son­de­re Geschäfts­füh­rer und Vor­stän­de von Akti­en­ge­sell­schaf­ten, Gesell­schaf­ten mit beschränk­ter Haf­tung, GmbH & Co. KG sind in der Unter­neh­mens­kri­se einer Viel­zahl von zusätz­li­chen Gefah­ren aus­ge­setzt und haben zusätz­li­che Pflich­ten des Gesell­schafts- und Insol­venz­rechts, aber auch des Straf- und Steu­er­rechts zu beach­ten. Im Fal­le der Nicht­be­ach­tung droht hier eine umfang­rei­che per­sön­li­che zivil- und straf­recht­li­che Haftung.

Unter­stüt­zung auch in schwie­rigs­ten Zeiten

Wir beglei­ten sie auch in die­ser schwie­ri­gen Pha­se ihrer unter­neh­me­ri­schen Tätig­keit, ob als Geschäfts­füh­rer, Vor­stand oder Gesell­schaf­ter eines insol­venz­ge­fähr­de­ten Unter­neh­mens. Zusam­men mit unse­ren Koope­ra­ti­ons­an­wäl­ten bera­ten wie Sie kom­pe­tent, enga­giert und prag­ma­tisch zu allen Fra­gen einer Ver­mei­dung per­sön­li­cher Haf­tungs­ri­si­ken sowie zu Fra­gen der Insol­venz­prä­ven­ti­on, der außer­ge­richt­li­chen Sanie­rung bzw. Insolvenzabwendung.

Ver­ein­ba­ren Sie noch heu­te Ihre Erstberatung

Ihr per­sön­li­cher Ansprech­part­ner unter­stützt Sie tat­kräf­tig bei allen all­täg­li­chen und auch bei beson­ders kom­ple­xen und wich­ti­gen Ent­schei­dun­gen. Tre­ten Sie über unser Kon­takt­for­mu­lar mit uns in Kon­takt und fra­gen Sie nach einem Ter­min für ein per­sön­li­ches Gespräch. Wir bera­ten Sie gerne!