Sowohl Mandanten als auch Gerichte und Behörden können die Steuerberater bei Pesch & Partner als Sachverständige beauftragen. Dabei beurteilen wir als Sachverständige Dritte Sachverhalte aus ihrem gesamten Spektrum von Steuern, Rechnungswesen und unternehmerischen Fragen. Hierbei werden wir im Auftrage eines Gerichtes, einer Steuerberaterkammer oder eines Mandanten regelmäßig tätig als:
- Sachverständiger für Unternehmensbewertung
- Sachverständiger in steuerlichen Angelegenheiten
- Schiedsgutachter bei Bewertungsfragen oder gesellschaftsrechtlichen Auseinandersetzungen
- Gutachter in Vergütungsfragen nach der Steuerberatervergütungsverordnung
- Sachverständiger in berufsrechtlichen Angelegenheiten oder in Haftungsfragen
Neben der Verfassung eines unabhängigen, objektiven Gutachtens kann ein Sachverständiger auch zur mündlichen Verhandlung geladen werden, um seine Sicht der Dinge zu erläutern.